Maria Theresianische Schulreform
Seit der Allgemeinen Schulordnung von 1774 (Maria Theresianischen Schulreform) bestand in der Habsburgermonarchie Schulpflicht für die Kinder aus allen Bevölkerungsschichten, denn das Gesetz verpflichtete alle Mädchen und Buben zu sechs Jahren Schulunterricht.
Mit der Reform erfolgte ein Ausbau der schulischen Infrastruktur, in vielen Dörfern wurden Schulen neu errichtet. In kleineren Städten, in Märkten und Pfarren gab es Trivialschulen (zweiklassige Volksschulen), in allen größeren Städten und Kreisen wurden drei- und vierklassige Hauptschulen eingerichtet. Das Schulgeld wurde 1783 für den Elementarunterricht komplett erlassen. Damit war erstmals ein egalitärer Zugang zum Unterricht für Buben und Mädchen garantiert, Mädchen hatten bis dahin noch Schuldgeld bezahlen müssen.
In der Volksschule gab es einen einheitlichen Lehrplan für den Unterricht in Deutsch, Rechnen und Religion. In der Hauptschule kamen noch Geschichte, Geografie und Zeichnen dazu.
Angehende Lehrer/innen und Priester wurden in Normalschulen, die es in allen Landeshauptstädten gab, in einem vierklassigen Lehrgang ausgebildet.
Verwendete Quelle:
Die Welt der Habsburger - Alle lernen das Ein mal Eins!
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