Reisepass und Personalausweis
Bei Reisen ins Ausland und auch bei kurzen Fahrten über die Grenze muss ein Reisedokument mitgeführt werden. Reisedokumente sind der Reisepass und innerhalb der Schengen-Staaten auch ein gültiger Personalausweis, der als amtlicher Lichtbildausweis zum Nachweis der Staatsangehörigkeit und der Identität dient. Der Führerschein ist zwar auch ein amtlicher Lichtbildausweis, gilt aber nicht als Reisedokument.
Reisen in den Schengen-Ländern:
Reisefreiheit innerhalb der Staaten des Schengener Abkommens bedeutet nicht, dass kein Reisedokument mitgeführt werden muss. Wer ohne Pass oder Personalausweis ins Ausland reist, begeht eine Verwaltungsübertretung, für die je nach den Bestimmungen des Landes Strafen ausgesprochen werden.
Reisen mit dem Personalausweis:
Im Schengenraum gibt es an den direkten Binnengrenzen der Teilnehmerstaaten keine Kontrollen mehr, das gilt auch für den Flugverkehr. Jedoch kann es im Grenzgebiet oder auch im Land selbst, das besucht wird, zu Personenstandskontrollen kommen. Um sich auszuweisen, genügt dafür in allen Schengenländern und in Andorra, Bulgarien, Großbritannien, Irland, Kroatien, Liechtenstein, Mazedonien, Monaco, Rumänien, San Marino und im griechischen Teil von Zypern ein gültiger Personalausweis im praktischen Scheckkartenformat.
Bei Kroatien ist zu beachten, dass die Einreise mit Personalausweis auf einer Zusage des Außenministeriums beruht. Eine Zusage ist aber kein bilaterales Abkommen und kann jederzeit wieder geändert werden. Deshalb empfiehlt es sich, vor Reiseantritt die Einreisebestimmungen zu überprüfen.
Verwendete Quellen:
- HELP.gv.at - Grenzübertritt - Reisedokument - Passpflicht
- HELP.gv.at - Schengener Übereinkommen
- auslaender.at - Reisen mit dem Personalausweis
- auslaender.at - Reisen in den Schengen-Ländern
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