Neuerungen bei der KUF
Mit der KUF-App, die für Smartphone und Tablet in den gängigen App-Stores geladen werden kann, erleichtert sich die elektronische Einreichung deutlich.
In der App ist sofort ersichtlich, ob die Rechnung eingegangen, bereits bearbeitet oder abgelehnt wurde. Bestätigungsmails werden nicht mehr versendet. Um den Umstieg auf die App zu erleichtern, gibt es auf der Seite der KUF ein Erklärvideo zu Inhalten und Installation. Klick!
Das Einreichen von Belegen und Rechnungen ist ab jetzt mit einer entsprechenden Vollmacht auch für Dritte möglich.
Die Vollmacht betrifft zumeist Angehörige von (älteren) Versicherten bzw. Versicherten, die nicht (mehr) in der Lage sind, den digitalen Weg selbst zu beschreiten. Grundsätzlich kann vom Versicherten jede Person des Vertrauens mit der Erklärung (siehe pdf im Anhang) dazu ermächtigt werden, die entsprechenden Angelegenheiten mit der KUF stellvertretend zu erledigen.
Die Vollmachtserklärung muss von der versicherten Person unterzeichnet werden. Mit dieser Erklärung, die der KUF einmalig vorzulegen ist, gestattet der/die Versicherte mit seiner/ihrer Unterschrift einer Person seines/ihres Vertrauens, stellvertretend für ihn/sie die elektronische Einreichung vorzunehmen.
In kurzer Zeit sind außerdem Leistungsnachweise bzw. eine Auszahlungsübersicht für Zusatzversicherungen oder Finanzamt unproblematisch verfügbar.
Ebenso ist es weiterhin möglich, entsprechende Rechnungen postalisch oder mittels des KUF-Briefkastens in der Leopoldstraße 3 einzureichen.
Weitere Informationen und Ansprechpartner finden Sie auf der Webseite der KUF. Klick!
Im Downloadbereich des Artikels sind neben der Vollmacht auch FAQs und eine Anleitung zum Abruf der Rückerstattungsnachweise zu finden.