Verpflichtender Einsatz höherwertiger Technologie im Mathematikunterricht der Oberstufen

Cartoon eines Desktop-PCs mit heraushängender Zunge, der gerade betont lässig die Space Taste der Tastatur drücktliftarnopenclipart.org/detail/1320/any-key-by-liftarnCC0 1.0

An vielen Schulen stellen sich spätestens seit diesem Schuljahr Mathematiklehrer_innen die Frage, welche technologischen Hilfsmittel im Mathematikunterricht verwendet werden sollen und wie man diesen Einsatz organisatorisch bewältigen kann. Denn mit Beginn des Schuljahres 2014/15 ist für alle Klassen der 9. Schulstufen  der Einsatz von höherwertiger Technologie im Mathematikunterricht im Hinblick auf die standardisierte Reifeprüfung verpflichtend. Die Anforderungen an diese höherwertige Technologie sind in den Bundesgesetzblättern zur Prüfungsordnung AHS bzw. BHS und Bildungsanstalten festgelegt:

[...] Die Minimalanforderungen an elektronische Hilfsmittel sind grundlegende Funktionen zur Darstellung von Funktionsgraphen, zum numerischen Lösen von Gleichungen und Gleichungssystemen, zur Ermittlung von Ableitungs- bzw. Stammfunktionen, zur numerischen Integration sowie zur Unterstützung bei Methoden und Verfahren in der Stochastik

(BGBl. II - Nr. 174 - ausgegeben am 30. Mai 2012; §18 Abs. 3 bzw. BGBl. II - Nr. 177 - ausgegeben am 30. Mai 2012; §17 Abs. 3)

Verpflichtend betrifft das in diesem Schuljahr vorerst einmal nur eine Schulstufe. Da aber jedes Jahr eine weitere Schulstufe dazukommen wird, sollte man sich schon jetzt gut überlegen, wie man das Ganze anlegt, denn es betrifft einerseits sehr schnell eine große Anzahl an Klassen und andererseits müssen sich alle Mathematiklehrer_innen der jeweiligen Schule mit einfacher Mehrheit verbindlich auf eine Technologie einigen, die dann von allen einzusetzen ist. In diesem Artikel will ich aber keine Empfehlungen geben, sondern nur einmal die Möglichkeiten mit ihren Vor- und Nachteilen zusammenfassen - die Entscheidungen müssen und sollen dann ohnehin an den jeweiligen Schulen getroffen werden.

Welche Möglichkeiten gibt es überhaupt?

Aus meiner Sicht sind folgende Varianten möglich (die Reihenfolge soll keine Wertung darstellen!):

  • Variante 1: Einsatz von CAS - Rechnern im Klassenraum
  • Variante 2: Einsatz von höherwertiger Technologie in EDV Räumen
  • Variante 3: Einsatz von Notebooks im Klassenraum
  • Variante 4: Einsatz von Tablets im Klassenraum

Schauen wir uns nun die einzelnen Varianten noch etwas genauer an:

Variante 1 (CAS Rechner):

  • Beschaffung durch: Schule oder Schüler_innen
  • Preis: wohl zwischen 100 € und 200 €; wenn man sich mit weniger Funktionen zufrieden gibt, auch darunter
  • Vorteile: überall einsetzbar, kaum Probleme mit Akku/Batterien, leicht zu bedienen und zu verwalten, am Ende der Schulzeit vermutlich immer noch am Stand der Technik
  • Nachteile: "nur" als Taschenrechner verwendbar und dafür ziemlich teuer, nach der Schulzeit oft wohl ohne weitere Verwendung
  • eventuelle Probleme: für einen geringen Einsatzbereich und damit teuer

Variante 2 (Einsatz von höherwertiger Technologie in EDV-Räumen):

  • Beschaffung durch: Schule
  • Preis: je nach eingesetztem Programm; Geogebra kostenlos, wer mehr Funktionen haben will, wird vermutlich dafür bezahlen müssen
  • Vorteile: keine Kosten für Schüler_innen, keine weiteren Kosten für die Schule (außer die EDV-Räume)
  • Nachteile: starke Beanspruchung der EDV-Räume, wenn viel mit diesen Programmen gearbeitet werden soll; Schüler_innen werden meist auch einen Computer zu Hause brauchen
  • eventuelle Probleme: Unmut in der Schule, wenn die EDV-Räume zu oft belegt werden

Variante 3 (Einsatz von Notebooks):

  • Beschaffung durch: Schüler_innen oder Schule
  • Preis: nicht unter 200 €; wenn man ein Gerät am Stand der Technik haben will, deutlich mehr
  • Vorteile: vielseitig einsetzbar, auch nach der Schulzeit noch verwendbar
  • Nachteile: teuer, schwieriger zu bedienen als Taschenrechner und höherer Verwaltungsaufwand, bei 4 oder 5 Jahren Nutzungszeit am Ende nicht mehr am neuesten Stand
  • eventuelle Probleme: Wartung der Notebooks, Anbindung an das Netzwerk (WLAN), Konzept für Prüfungssituationen, Stromversorgung

Variante 4 (Einsatz von Tablets):

  • Beschaffung durch: Schüler_innen oder Schule
  • Preis: nicht unter 50 €; wenn man ein Gerät am Stand der Technik haben will, deutlich mehr
  • Vorteile: vielseitig einsetzbar, auch nach der Schulzeit noch verwendbar
  • Nachteile: teuer, höherer Verwaltungsaufwand als bei Taschenrechnern, bei 4 oder 5 Jahren Nutzungszeit am Ende nicht mehr am neuesten Stand
  • eventuelle Probleme: Wartung der Tablets, Anbindung an das Netzwerk (WLAN), Konzept für Prüfungssituationen, Stromversorgung

Bei der endgültigen Entscheidung welche der möglichen Varianten zum Zug kommen soll, werden aber vermutlich letztendlich wohl vor allem 2 Fragen von zentraler Bedeutung sein. Einerseits jene der Kosten und anderseits jene der Organisation bzw. Verwaltung.

Wie ist das Ganze administrierbar?

Während die Lösung mit den CAS-Rechnern kaum administrativen Aufwand bedeuten dürfte, sieht das bei den anderen Varianten nicht mehr ganz so einfach aus. Bei der Variante mit der Benützung der EDV-Räume könnte ein Problem entstehen, wenn diese dann in weiterer Folge zu oft von Mathematiklehrer_innen belegt werden. Bei den beiden Varianten mit den Notebooks und den Tablets sollte man sich vor allem über folgende Punkte Gedanken machen:

  • Wer ist für die Funktionstüchtigkeit der Geräte verantwortlich? Gehören die Geräte der Schule wird dies wohl den entsprechenden Systembetreuer treffen. Wenn die Geräte den Schüler_innen gehören, dann werden diese sich darum kümmern müssen. Und was passiert, wenn ein Gerät bei einer Schularbeit nicht funktioniert? Dann muss wohl entweder die Lehrperson das Problem lösen können oder es sollte ein Ersatzgerät vorhanden sein.
  • Wer sorgt dafür, dass die Geräte immer aufgeladen sind? Wenn die Geräte den Schüler_innen gehören, werden diese selbst darauf achten müssen, dass das Gerät entsprechend geladen ist. Gehören die Geräte der Schule ist es unter Umständen schwieriger, vor allem dann, wenn sich keiner für das Laden zuständig fühlt.
  • Wie kann man die Möglichkeiten der Geräte bei Schularbeiten einschränken? Das Einrichten von Prüfungsumgebungen und damit das Einschränken der Funktionen der entsprechenden Geräte könnte eines der größten Probleme darstellen. Gehören die Geräte der Schule, kann die Schule aus rechtlicher Sicht Dienste sperren bzw. Anwendungen blockieren und auch Programme zur Überwachung der Aktivitäten installieren. Wenn die Geräte aber im Eigentum der Schüler_innen sind, dann ist dies rechtlich nur mit deren Einverständnis möglich und auch dann kann man nie sicher sein, ob die Schüler_innen auf ihren Geräten nicht Möglichkeiten geschaffen haben, diese Einschränkungen unbemerkt zu umgehen.

Wer beschafft bzw. bezahlt die Geräte?

Nachdem vom Bundesministerium für diesen verpflichtenden Einsatz von höherwertiger Technologie den Schulen keine zusätzlichen Budgetmittel zur Verfügung gestellt wurden (und vermutlich auch nicht werden), bleiben nur 2 Möglichkeiten: Entweder müssen die Schüler_innen bzw. deren Eltern für die Kosten aufkommen oder die Schule investiert in entsprechende Infrastruktur, die sie den Schüler_innen dann zur Verfügung stellt. Bei der Variante mit den CAS-Rechnern werden die Kosten somit wohl von den Schüler_innen zu tragen sein, unabhängig davon, ob die Geräte von ihnen selbst oder in einer Sammelbestellung durch die Schule beschafft werden. Demgegenüber ist klar, dass bei der Variante mit der Benützung der EDV-Räume die Kosten von der Schule getragen und für die Schüler_innen im Normalfall keine Kosten entstehen werden. Bei den beiden anderen Varianten mit den Notebooks und den Tablets ist die Frage etwas schwieriger zu beantworten und hängt auch eng mit der Frage über die Administration der Geräte zusammen. Denn vor allem wenn die Schüler_innen die Geräte selbst zu kaufen haben, wird man sich überlegen müssen, ob man den Schüler_innen auch den Kauf unterschiedlicher Geräte erlauben sollte und man somit an der Schule "Bring your own device" einführen will. Wenn die Entscheidung für "Bring your own device" getroffen werden sollte, wird die Schule allerdings wohl trotzdem Geld in die Hand nehmen müssen, um vor allem in Hinsicht auf Prüfungsumgebungen gerüstet zu sein.

Fazit:

Egal wie die Entscheidungen letztendlich ausfallen werden, es wird ziemlich sicher überall viel diskutiert werden und am Ende unterschiedliche Lösungen geben. Und das ist auch gut so. Denn jede der genannten Varianten hat ihre Vor- und Nachteile. Es bleibt somit nur zu hoffen, dass jede Schule die für sie beste Lösung wählen kann und nicht das geringste Übel wählen muss.

Links: