Unterrichtspflicht einst und heute

Tafel, auf der mit weißer Schrift die Wörter "learning" und "schooling" geschrieben wurdengeralthttps://pixabay.com/de/photos/schreiben-tafel-hand-lernen-364178/Pixabay License

In Österreich besteht die Verpflichtung für Kinder in einem bestimmten Altersbereich (6-15 Jahre) Unterrricht zu erhalten. Aber seit wann ist dies so und hat sich diese Verpflichtung im Laufe der Zeit verändert? Diesen Fragen soll im Folgenden kurz nachgegangen werden.

Unterrichtspflicht statt Schulpflicht

Auch wenn man oft von einer Schulpflicht in Österreich spricht, ist dies im Grunde genommen falsch. Denn in Österreich besteht keine Verpflichtung eine Schule zu besuchen und somit auch keine Schulpflicht. Was jedoch sehr wohl besteht, ist die Verpflichtung, dass alle Kinder, die sich in Österreich aufhalten, Unterricht bzw. Bildung zu erhalten haben. Die Vermittlung dieser Bildung bwz. der Unterricht der Kinder kann dabei durchaus außerhalb einer Schule stattfinden, wobei in diesem Fall am Ende eines Jahres eine externe Prüfung über jene Inhalte abzulegen ist, die für die entsprechende Alterstufe in den jeweiligen Lehrplänen festgelegt ist. Man spricht in Österreich somit von einer Unterrichtspflicht oder Bildungspflicht, aber nicht von einer Schulpflicht.

Der Weg zur Unterrichtspflicht

Als die ersten Schulen gegründet wurden, war eine Unterrichtspflicht überhaupt noch nicht denkbar. Diese Schulen wurden schließlich für jene errichtet, die es sich leisten konnten ihren Kindern Bildung zukommen zu lassen oder für jene, die für ihre Kinder eine kirchliche Laufbahn wählten, wenn dies überhaupt möglich war. Alle anderen - und das war die Mehrheit der Kinder - kam wenn dann nur durch Eigeninitiative zu einem gewissen Maß an Bildung. In Zeiten, in denen man hart arbeiten musste um überhaupt zu überleben, war Bildung ein Luxus. Dies änderte sich erst unter Maria Theresia, die 1774 mit der Allgemeinen Schulordnung auch die Unterrichtspflicht einführte. Von da an bestand für alle Kinder eine 6 jährige Unterrichtspflicht.

Die Unterrichtspflicht im Laufe der Zeit

Die 1774 eingeführte 6 jährige Unterrichtspflicht galt natürlich für alle Kinder im gesamten Herrschaftsgebiet der Habsburger. 1869 wurde diese mit dem Reichsvolksschulgesetz dann auf 8 Jahre ausgeweitet. Es gab jedoch die Möglichkeit, dass Gemeinden Kinder von auswandernden Familien mittels Dispens für die Dauer der Ausreise von dieser Unterrichtspflicht entbinden konnten. So entwickelte sich in einigen ärmeren Gegenden die Praxis, dass Kinder von der Gemeinde von der Unterrichtspflicht befreit wurden, um dann ins Ausland abzuwandern und dort zu arbeiten, wie es bei den Schwabenkindern der Fall war. Diese Praxis war nur möglich, da die Bürokratie auf beiden Seiten mitspielte. Im Habsburgerreich war es möglich bei Auswanderung eine Befreiung von der Unterrichtspflicht zu erhalten und in den Zielländern, wie etwa Würtenberg, galt zwar eine Schulpflicht für Kinder, die sich im Land aufhielten, allerdings nur für deutsche Kinder. Dies machte die österreichischen Kinder zu interessanten und vor allem billigen Arbeitskräften. So wurden 1870 in Vorarlberg fast 3.000 Kinder vom Unterricht befreit, um im benachbarten Ausland oder in den Textilfabriken Dornbirns zu arbeiten. Mit der Zeit und dem steigenden Wohlstand wurde diese Vorgehensweise immer seltener, sodass die Unterrichtspflicht letztendlich doch für alle Kinder galt. 1918 wurde dann laut Website des Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung "eine bis heute wirkende Schulreform eingeleitet". 1962 wurde im Rahmen der Neuregelung des Schulgesetzes die Unterrichtspflicht von 8 auf 9 Jahre erhöht.

Von der Unterrichtspflicht zur Ausbildungspflicht

Vor dem Hintergrund, dass es im österreichischen Schulsystem durchaus möglich war, nach 9 Schuljahren ohne Ausbildung auf dem Arbeitsmarkt bestehen zu müssen, wurde 2016 zusätzlich zur Unterrichtspflicht eine Ausbildungspflicht eingeführt. Seit diesem Zeitpunkt müssen alle Jugendlichen nach Abschluss der Unterrichtspflicht bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres entweder einer Bildungs- oder Ausbildungsmaßnahme oder einer auf diese vorbereitenden Maßnahme nachgehen. Damit soll das Ziel erreicht werden, dass kein Jugendlicher mehr ohne Ausbildung auf den Arbeitsmarkt gelangt.

Aktuelle Ergänzung (K.Kuba):

In Corona-Zeiten haben wir gelernt (lernen müssen), dass die Unterrichtspflicht nicht an eine Präsenz in der Schule gekoppelt ist. Diesen Stresstest hat die österreichische Schule gemeistert. Das Homeschooling hat sich entwickelt. Für viele ist der hybride Unterricht eine weitere Herausforderung. 

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