ÖJRK - Freiwillige Radfahrprüfung

Tiroler Bildungsservice - TiBS - So., 28.04.2019 - 18:51
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Als Grundlage für die Erteilung einer Radfahrbewilligung dient § 65 Abs. 2 der Straßenverkehrsordnung. Kindern ab 10 Jahren wird diese Bewilligung erteilt, wenn sie eine Radfahrprüfung abgelegt haben, die aus einem theoretischen und einem praktischen Teil besteht. Die praktische Prüfung wird von einem Polizisten oder einer Polizistin abgenommen. Hat das Kind beide Teilprüfungen bestanden, so erhält es von der Bezirksbehörde den Fahrradausweis.

Der Antrag auf die Radfahrbewilligung wird an die Bezirkshauptmannschaft gestellt, die Vorbereitungen auf die Radfahrprüfung geschehen zumeist während der schulischen Verkehrserziehung in der 4. Volksschulklasse.

Für diese Vorbereitung stellt das Jugendrotkreuz kostenlos umfangreiche Materialien zur Verfügung. Das JRK-Schüler/innenheft informiert altersgerecht über Rechte und Pflichten im Straßenverkehr. Die JRK-Lehrer/innenmappe bietet Hintergrundinformationen und Anregungen zur methodisch-didaktischen Umsetzung der Lerninhalte. Unter den JRK-Zusatzmaterialien findet man Powerpoint-Folien und Filme zum Download.
Alle Behelfe wurden vom JRK als langjährigem Träger des Programms "Freiwillige Radfahrprüfung" gemeinsam mit Experten in der Verkehrserziehung und den Partnern AUVA und ÖAMTC zusammengestellt. 

Verwendete Quellen:

Weblinks: