ÖJRK - Freiwillige Radfahrprüfung
Als Grundlage für die Erteilung einer Radfahrbewilligung dient § 65 Abs. 2 der Straßenverkehrsordnung. Kindern ab 10 Jahren wird diese Bewilligung erteilt, wenn sie eine Radfahrprüfung abgelegt haben, die aus einem theoretischen und einem praktischen Teil besteht. Die praktische Prüfung wird von einem Polizisten oder einer Polizistin abgenommen. Hat das Kind beide Teilprüfungen bestanden, so erhält es von der Bezirksbehörde den Fahrradausweis.