Wie vergibt eigentlich die römisch katholische Kirche ihre Führungspositionen?

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Die Vergabe von Ämtern kann oft schwierig sein. Soll man einfach eine geeignete Person bestimmen oder soll man wählen lassen? Besonders problematisch kann dies werden, wenn Posten auf Lebenszeit vergeben werden. Da sollte man dann schon wissen, was man tut. Deshalb hat die römisch katholische Kirche Lösungen für dieses Problem gefunden, die heute noch praktiziert werden, manchmal aber auch für Kopfschütteln sorgen. Wenn man sich jedoch anschaut wie lange sich die Kirche bereits erfolgreich in der Weltgeschichte behauptet hat, dürfte einiges davon schon so seinen Sinn haben.

Bestimmung eines neuen Priesters

Ein geweihter Priester wird vom zuständigen Diözesanbischof zum Pfarrer einer Gemeinde ernannt. Sobald er dann sein Amt angetreten hat, kann er von diesem jedoch nur mehr in Ausnahmefälle des Amtes enthoben werden - das Amt wird also auf Lebenszeit verliehen. Er kann aber auf sein Amt verzichten, etwa wenn er eine andere Pfarre übernehmen soll oder mit anderen Aufgaben betraut wird. Wenn eine Pfarrei einem Ordenspriester übergeben werden soll, dann hat der zuständige Ordensobere das Recht einen geeigneten Kandidaten vorzuschlagen. Wählt der Diözesanbischof jedoch selbst einen Ordenspriester aus, so ist die Zustimmung des Ordensoberen zu dieser Wahl notwendig. Dies wäre etwa im Dekanat Wilten-Land der Fall.

Bestimmung eines neuen Dekans

Ein Dekan steht den Priestern innerhalb eines Dekanats vor und wird ebenso vom Diözesanbischof ernannt, allerdings muss dieser dabei den Rat der Priester des entsprechenden Dekanats einholen. Manchmal ist das Dekanat auch an eine bestimmte Pfarre in der Diözese gebunden. In dem Fall wird dann ein Priester, der diese Pfarre übernimmt, zugleich auch zum Dekan ernannt - kann dann aber auch nicht mehr abberufen werden, da eine Pfarrei ja auf Lebenszeit oder bis zur freiwilligen Rückgabe übertragen wird. Wenn dies nicht der Fall ist, kann ein Dekan sehr wohl wieder vom Diözesanbischof abgesetzt werden. Für den Fall, dass es sich beim angehenden Dekan um einen Ordenspriester handelt, gilt wieder dieselbe Regelung wie bei der Bestimmung eines neuen Priesters. In der Diözese Innsbruck gibt es insgesamt 16 Dekanate (Auflistung der 16 Dekanate).

Bestimmung eines neuen Abtes

Äbte und Äbtissinen (es gibt ja auch weibliche Orden), also die Vorsteher_innen eines Klosters, werden von allen Ordensangehörigen eines Klosters, die das Gelübde abgelegt haben und stimmberechtigt sind, gewählt. Der Name des neuen Abtes bzw. der neuen Äbtissin wird im Anschluss an die Wahl der Ordensleitung, dem zuständigen Diözesanbischof und dem apostolischen Stuhl zur Kenntnisnahme übermittelt. Eine Bestätigung durch diese Gremien ist aber nicht notwendig. Abteien sind nur direkt dem Papst unterstellt. Das Amt wird zwar auf Lebenszeit verliehen, allerdings ist es möglich und mittlerweile auch die Regel, dass Äbte und Äbtissinen nach einer gewissen Zeit ihr Amt freiwillig zurücklegen (oft nach 6 oder 12 Jahren bzw. mit Erreichen eines Alters von 70 oder 75 Jahren).

Bestimmung eines neuen Bischofs

Die einzelnen kirchlichen Diözesen werden durch Diözesanbischöfe verwaltet, denen für diese Aufgabe eine bischöfliche Kurie zur Seite steht. Vertreten wird ein Bischof durch den Generalvikar - wenn eine Diözese keinen Bischof hat, etwa weil die Ernennung eines neuen Bischofs etwas länger dauert, verwaltet in dieser Zeit der Generalvikar die Diözese. Voraussetzung für das Bischofsamt sind eine vorangegangene Weihe zum Priester und eine nach der Ernennung zum Bischof erfolgende Bischofsweihe durch einen anderen Bischof. Ein Bischof wird in der Regel durch den Papst ernannt, in seltenen Fällen von verschiedenen Wahlgremien gewählt. In Österreich erfolgt die Ernennung aufgrund von Vorschlägen, die dem Papst durch den päpstlichen Nuntius vorgelegt werden. Der päpstliche Nuntius muss sich dabei mit den anderen Bischöfen der betroffenen Kirchenprovinz sowie dem Vorsitzenden der Bischofskonferenz und teilweise auch anderen Wahlgremien absprechen. Wurde eine Wahl getroffen, wird das Ergebnis der Bundesregierung vorgelegt, der dann aus "Gründen allgemein politischer Natur" dagegen protestieren kann. Daraufhin wird versucht ein Einvernehmen herzustellen, wobei die Entscheidung letztendlich immer vom Papst getroffen wird. Eine Ausnahme bildet das Erzbistum Salzburg. Hier kann der Papst aufgrund des Konkordats von 1933 nur einen Dreiervorschlag erstellen und die letztendliche Entscheidung erfolgt durch das Metropolitankapitel. Neben Diözesanbischöfen gibt es noch Weihbischöfe, die Diözesanbischöfe in deren Arbeit unterstützen bzw. mit anderen kirchlichen Aufgaben betraut werden können. Weihbischöfe werden ebenso vom Papst ernannt, wobei hier keine Stellungnahme der Bundesregierung vorgesehen ist. Mehrere Diözesen zusammen bilden dann eine Kirchenprovinz, der ein Metropolit bzw. Erzbischof vorsteht. In Österreich sind dies die Kirchenprovinz Salzburg, deren Leitung der Erzbischof von Salzburg inne hat, und die Kirchenprovinz Wien, deren Leitung der Erzbischof von Wien inne hat.

Bestimmung eines neuen Kardinals

Abgesehen vom Papsttitel ist der Kardinalstitel der höchste Titel in der katholischen Kirche, wobei es drei unterschiedliche Klassen von Kardinälen gibt: Kardinalbischof, Kardinalpriester und Kardinaldiakon. Die Ernennung zum Kardinal erfolgt ausschließlich durch den Papst und die Kardinalswürde wird auf Lebenszeit verliehen. Für gewöhnlich wird diese Würde an verdiente Bischöfe vergeben, das muss aber nicht immer so sein. Österreich stellt zur Zeit mit Kardinal Schönborn einen von insgesamt 222 Kardinälen (Stand 23.4.2017).

Bestimmung eines neuen Papstes

Das Papstamt ist das höchste Amt der katholischen Kirche und die Vergabe erfolgt durch Wahl und auf Lebenszeit, wobei ein freiwilliger Rücktritt möglich ist (siehe Benedikt XVI). Prinzipiell kann jeder männliche Katholik zum Papst gewählt werden, allerdings wurde seit 1378 (Urban VI) niemand mehr zum Papst gewählt, der nicht bereits Kardinal war. Sollte es sich beim gewählten Kandidaten nicht um einen Bischof handeln, so hat unmittelbar nach der Wahl zum Papst die Weihe zum Bischof zu erfolgen, handelt es sich beim Papst ja auch um den Bischof von Rom. Gewählt wird der Papst in einem Konklave, in dem alle Kardinäle stimmberechtigt sind. Seit 1970 gilt eine Altersbeschränkung von 80 Jahren für dieses Wahlrecht, die von Papst Paul VI eingeführt wurde. Die Wahl erfolgt dabei nach einem bestimmten althergebrachten Prozedere (bestimmte Anzahl an Wahlgängen pro Tag, bestimmte Reihenfolge bei der Stimmabgabe, eigene Stimmzettel, eigene Vorschrift wie der Stimmzettel zu falten ist, entsprechendes Rauchsignal zur Information über das Wahlergebnis, etc.). Konklave gibt es jedoch erst seit dem 12. Jahrhundert, als man bestrebt war die Ernennung des Papstes in Form einer Wahl nachvollziehbarer zu gestalten. Für das Konklave werden die Kardinäle von der Außenwelt abgeschirmt. Während diese Abschirmung einst eingeführt wurde, um die Kardinäle neben anderen Maßnahmen (keine Einkünfte während der Dauer eines Konklave, Einschränkungen hinsichtlich der Verpflegung) zu einer schnelleren Entscheidung zu bewegen (das längste Konklave dauerte 1005 Tage), dient diese Maßnahme heute dazu um Einflüsse von außen auf die wahlberechtigten Kardinäle zu verhindern. Für die Wahl ist derzeit eine Mehrheit von 2/3 der Stimmen +1 zusätzliche Stimme nötig, wobei nach dem 34. Wahlgang nur mehr Stichwahlen zwischen den beiden Kandidaten mit den bis dahin meisten Stimmen stattfinden. Änderungen des Wahlprozederes können nur durch den Papst erfolgen, was 2013 zum letzten Mal der Fall war (Benedikt XVI). Eine Liste der Papstwahlen bzw. Konklaven ab 1061 und der dabei gewählten Päpste ist hier zu finden.

Fazit

Die Vergabe von Ämtern erfolgt in der römisch katholischen Kirche - je nach Position - auf unterschiedliche Art und Weise. Von alleiniger Entscheidung des Papstes über eine Entscheidung basierend auf Vorschlägen bis hin zu Wahlen ist hier alles möglich. Wenngleich ich nicht so weit gehen würde, die Papstwahl als eine frühe Form der Demokratie zu bezeichnen, bleibt das Wahlrecht doch auf einen überschaubaren Kreis von Personen beschränkt. Und bei jeder Wahl eingesperrt zu werden, bis eine Mehrheit gefunden ist, wäre jetzt auch nicht nach meinem Geschmack. Aber es ist immer interessant zu beobachten, wie lange - und teils auch zu Recht da es sich bewährt hat - gefestigte und althergebrachte Traditionen bei der Vergabe von Ämtern bestehen bleiben können in Zeiten, in denen Demokratie und das allgemeine Wahlrecht in vielen Ländern Gang und Gäbe sind.

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