Was ist eine Verfassung?
Nach Auffassung des Historikers Norman Davies ist die Verfassung des durch Kriegswirren häufig geschüttelten Polen-Litauen die älteste ihrer Art in Europa. Die aufklärerischen Gedanken von Jean-Jacques Rousseau und Charles -Louis Baron de Montesquieu sind nicht nur die Grundlage dieser Verfassung, sondern auch Basis vieler weiterer.
Die Verfassung bringt als zentrales Rechtsdokument eines Staates eine übergeordnete Rechtsnorm.
Vorreiter als Verfassungsstaaten waren neben den USA auch Frankreich, das in den Revolutionsjahren 1789 bis 1799 mit der Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte eine Grundlage für Demokratie und Freiheit der Bürger geschaffen hat. In Artikel 1 dieser Menschen- und Bürgerrechte wird festgehalten, dass alle Menschen frei und gleich an Rechten geboren werden.
Ähnliches wird von Thomas Jefferson in der Unabhängigkeitserklärung der USA vom 4. Juli 1776 festgehalten, die erklärt, dass alle Menschen gleich geschaffen sind, dass sie von ihrem Schöpfer mit gewissen unveräußerlichen Rechten ausgestattet sind und dass dazu Leben, Freiheit und das Streben nach Glück gehören.
Dass in diesen Erklärungen der Grundrechte Frauen und Schwarze nicht gemeint sind, weiß der Mensch von heute ja. Umso pikanter erscheint es doch, dass das an die Unabhängigkeitserklärung erinnernde Geschenk des französischen Volkes an die Vereinigten Staaten, mit denen man sich ja im Geiste der Aufklärung verbunden sah, eine Dame war - nämlich die römische Göttin Libertas, heute als Freiheitsstatue Weltkulturerbe. Dass sich dann das Aufstellen von Miss Liberty wegen Geldmangels verzögerte, erfüllt mich als weibliches Wesen dann doch mit etwas Genugtuung. Frauen, überhaupt wenn sie mehr als 40 Meter groß sind, muss man sich leisten können!
War in Österreich zur Zeiten der Habsburgerdynastie der Monarch einziger Inhaber der Staatsgewalt, gilt heute das wählende Volk als Souverän. Was Verfassungsänderungen zusätzliches Gewicht verleiht, ist die dafür notwendige Zweidrittelmehrheit. Als Geburtsstunde gilt der 1. Oktober 1920, außerdem wurde die Verfassung in zahlreichen Novellen aktualisiert. Zu den Grundpfeilern zählen das demokratische, das republikanische, das bundesstaatliche, das gewaltenteilende und rechtsstaaatliche sowie das liberale Prinzip. Als Baumeister der österreichischen Verfassung gilt Hans Kelsen.
In Österreich gibt es übrigens keine einheitliche Verfassungsurkunde, sondern Bundesverfassungsgesetze: das Staatsgrundgesetz, das Verbotsgesetz von 1947, den Staatsvertrag von 1955 und die Europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK).
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