Emoji und ihre Tücken

Emoji bstehend aus einem Rufezeichen und einem FragezeichenTwittercommons.wikimedia.org/wiki/File:Twemoji_2049.svgCC BY 4.0 INTERNATIONAL

Emoji sind zur Zeit sehr beliebt und in vielen Kurznachrichten zu finden. Musste man sich früher in den Anfangszeiten der lustigen Smileys noch mit Klammern, Beistrichen und dergleichen herumschlagen ;) geht dies mittlerweile viel einfacher. Man muss beim eigenen Endgerät nur die Emoji aktivieren bzw. in den entsprechenden Bereich wechseln, auf das gewünschte Emoji tippen und schon wird es eingefügt. Klingt einfach, ist es auch, hat aber trotzdem zwei Tücken über die man sich in der Regel keine Gedanken macht, bis man mit ihnen konfrontiert wird.

1. Tücke - Kompatibilität

Vermutlich ist es ihnen auch schon einmal so ergangen: Sie haben ein Emoji in einen Text eingefügt und der Adressat konnte nichts damit anfangen, da er oder sie nur ein komisches Zeichen sehen konnte, wenn überhaupt etwas zu sehen war. Dies ist dann oft jener Moment, in dem einem auffällt (bzw. erst richtig bewusst wird), dass Emoji in verschiedenen Anwendungen unterschiedlich aussehen. Und genau das kann Schwierigkeiten bereiten, denn zwei ähnliche Symbole sind eben nicht ident sondern nur ähnlich. Zwar gibt es mit dem Unicode Consortium eine Organisation, die einen Unicode Standard ausarbeitet, also einzelnen Zeichen einen eigenen eindeutigen Code zuweist, aber diese Zeichen sind nur eine Vorlage, also wenn man so will eine grobe Vorgabe. Diese Vorlagen werden dann von den verschiedensten Anbietern (Apple, Android, Twitter und dergleichen) leicht modifiziert und führen somit dazu, dass es zu einem standardisierten Unicodezeichen zwar ähnliche aber doch unterscheidbare Varianten gibt. Eine Auflistung der standardisierten Emoji des Unicode Consortium mit Beispielen der bekanntesten Anbieter finden sie hier. Spätestens wenn Sie diese Seite gesehen haben, wissen Sie was ich meine. Wenn dann ein Anbieter (sagen wir einmal Android) ein Zeichen noch nicht für seine Dienste freigegeben hat, Sie dieses aber bei ihrem Anbieter (sagen wir einmal Apple) zur Verfügung haben und verwenden, was passiert dann? Richtig, der Adressat erhält nur ein komisches nichtssagendes Zeichen mit dem er oder sie nichts anfangen kann. So kann man aktuell Emoji auf Applegeräten mit unterschiedlichen Hautfarben generieren, einem Androidnutzer wird aber nur eine Standardfarbe angezeigt. Man sollte sich also immer dessen bewusst sein, dass es bei der Verwendung von Emoji zu Kompatibilitätsproblemen kommen kann.

2. Tücke - Urheberrecht

Dadurch, dass unterschiedliche Anbieter standardisierte Zeichen anpassen, ergibt sich dann auch unmittelbar die nächste Tücke. Denn diese angepassten und somit veränderten Zeichen sind in der Regel urheberrechtlich geschützt. Solange man die entsprechenden Emoji innerhalb der Plattform des Anbieters nutzt, ergeben sich aus urheberrechtlicher Sicht zwar sicher keine Probleme, wenn man aber die entsprechenden Zeichen auch außerhalb nutzen möchte (etwa auf Arbeitsblättern oder dergleichen), sollte man sich vorher über die Lizenzbedingungen informieren um nicht später eventuell eine böse Überraschung zu erleben.

Fazit:

Wer Emoji verwendet, tut gut daran, die oben erwähnten potentiellen Probleme nicht aus den Augen zu verlieren. Denn beide können zu Problemen führen, die man eigentlich nicht haben will und die einem in der Regel vorher auch gar nicht so bewusst waren. Und Unwissenheit schützt einen leider auch nicht vor ihren Folgen. Muss sie jetzt aber auch gar nicht mehr ;) .

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