Katakombenschulen
Während der Zeit des italienischen Faschismus und den damit verbundenen Italienisierungsmaßnahmen wurde mit dem Lex Gentile vom Oktober 1923 verfügt, dass ab dem Schuljahr 1925/26 in allen Südtiroler Schulen Italienisch als ausschließliche Unterrichtssprache zu gelten habe. Nur der Religionsunterricht durfte aufgrund der Lateranverträge weiterhin auf Deutsch abgehalten werden. Auch in den Kindergärten wurde die deutsche Sprache verboten, ebenso per Dekret vom November 1925 jeder Privatunterricht in Deutsch durch Eltern in privaten Spielstuben.