Digitale Grundbildung

Tiroler Bildungsservice - TiBS - Di., 26.03.2019 - 09:06
Digitale Grundbildung
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Sicherheit und bewusstes Agieren im digitalen Raum setzen ein Grundmaß an informatischem Denken voraus. Die Datenschutzgrundverordnung vom Mai 2018 und die Bewusstseinsbildung an Schulen haben bereits zu einer Verbesserung der persönlichen Sicherheit im Netz geführt.

Mit der Einführung der Digitalen Grundbildung in der Sekundarstufe I soll das Wissen der 10-14-Jährigen in weiteren Teilbereichen erweitert werden.  Die SchülerInnen erwerben dabei im Ausmaß von zwei bis vier Wochenstunden Kompetenzen aus den Bereichen:

  • Gesellschaftliche Aspekte von Medienwandel und Digitalisierung
  • Informations-, Daten- und Medienkompetenz
  • Betriebssysteme und Standard-Anwendungen
  • Mediengestaltung
  • Digitale Kommunikation und Social Media
  • Sicherheit
  • Technische Problemlösung
  • Computational Thinking

Das Mindestmaß von 2 Wochenstunden bedeutet laut Ministerium die Abhaltung von 2x32 Stunden. Tiroler Schulen, welche die "Förderung Schule 4.0"  erhalten wollen,  müssen 3x32 Stunden für die Digitale Grundbildung abbilden.

Ab dem Schuljahr 2019/20 ist die Digitale Grundbildung in allen NMS und AHS verpflichtend umzusetzen.
Dabei können die Schulen selbst entscheiden, in welchem Rahmen die Stunden gehalten werden.

Möglichkeiten der Umsetzung:

  • Eigenes Fach
  • Fach "Informatik"
  • Integrativ: Alle Lehrpersonen übernehmen Inhalte in ihre Fächer
  • Projektstunden/tage
  • Mischlösungen
     

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