Jubiläumszuwendungen

Kerstin Kuba-Nimmrichter -
Die Zahl 25 in goldener Farbe DarkWorkX pixabay.com/de/illustrations/zahlen-25-gold-schrift-ausbildung-2661737 Pixabay License

Eine Jubiläumszuwendung ist eine Sondervergütung, die der Dienstgeber seinem Mitarbeiter anläßlich eines Dienstjubiläums (25 oder 40 Jahre) gewähren kann. Hierfür sind in Tirol jährlich zwei Termine vorgesehen.

Jubiläumszuwendung

§ 20c. (1) Der Beamtin oder dem Beamten kann aus Anlass der Vollendung eines Besoldungsdienstalters von 25 Jahren sowie von 40 Jahren für treue Dienste eine Jubiläumszuwendung gewährt werden.

 

(2) Die Jubiläumszuwendung beträgt bei einem Besoldungsdienstalter von 25 Jahren das Doppelte, bei 40 Jahren das Vierfache des Monatsbezugs, welcher der besoldungsrechtlichen Stellung im Monat des Dienstjubiläums entspricht.

Redaktionsbereiche / Schlagworte:

SchwerpunktthemenbeitragJubiläum