Regierungsformen

Tiroler Bildungsservice - TiBS - So., 07.05.2017 - 14:20
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Die drei klassischen Regierungsformen Monarchie, Diktatur, Demokratie

Monarchie: Die drei Gewalten Legislative, Exekutive, Judikative werden vom Monarchen wahrgenommen.

Diktatur: Ein Diktator oder eine Gruppe von Personen (z.B. Partei, Militärjunta, Familienclan) hat die uneingeschränkte Macht im Staat, die sie durch Gewalt aufrechterhält.

Demokratie: Eine Verfassung, die allgemeine, persönliche und politische Rechte garantiert ist der Grundpfeiler der Demokratie, in der die drei Gewalten Legislative, Exekutive, Judikative voneinander getrennt sind (Gewaltenteilung).

Die Monarchie

In der Monarchie vereinigt der Monarch (Königin, König, Kaiserin, Kaiser) als Alleinherrscher die drei Gewalten im Staat und vererbt im Regelfall sein Amt an einen seiner Nachkommen.

In einer Absoluten Monarchie regiert ein Herrscher aus eigener Machtvollkommenheit ohne Mitwirkung anderer.

In einer Konstitutionellen Monarchie ist die Macht des Monarchen beschnitten, indem ein Teil der Gewalt auf die Regierung übertragen wird, was in einer Verfassung (Konstitution) niedergeschrieben ist.

In einer Parlamentarischen Monarchie ist zwar der Monarch als Staatsoberhaupt präsent, die Macht im Staat hat aber ein vom Volk gewähltes Parlament, das die Regierung bestimmt.

Die Diktatur

Wie in der Absoluten Monarchie hat in einer Diktatur eine einzelne Person (Diktatorin, Diktator) oder eine kleine Gruppe von Personen die Alleinherrschaft und damit die uneingeschränkte politische Macht im Staat. Gesetze können von den Machthabern beliebig verändert werden, Menschenrechte können verletzt werden, das Volk kann von Polizei und Militär unterdrückt werden.

In einer Militärdiktatur liegt die Macht beim militärischen Führer und den Offizieren, das Militär sichert die Macht und schlägt Revolten nieder.

In einer Parteidiktatur liegt die Macht bei der einzig erlaubten politischen Partei, alle wichtigen Stellen im Staat sind von Mitgliedern dieser Partei besetzt.

In einer Theokratie liegt die Macht bei einer religiösen Gruppe, die Diktatoren sind religiöse Führer.

Die Demokratie

Der Begriff Demokratie stammt aus dem Altgriechischen und bedeutet Volksherrschaft. In dieser Staatsform kann das wahlberechtigte Volk Einfluss auf die Politik nehmen. Jede Demokratie richtet sich nach den drei Grundsätzen FreiheitKontrolleGleichheit.

Freiheit: Meinungsvielfalt ist erlaubt und sogar ausdrücklich erwünscht. Damit werden u.a. die Pressefreiheit, die Versammlungsfreiheit und die Meinungsfreiheit garantiert. Die Rechtsordnung fußt auf einer Verfassung und den Gesetzen.

Kontrolle: Die drei Gewalten im Staat (Legislative [Parlament als gesetzgebende Gewalt], Exekutive [Regierung als vollziehende Gewalt], Judikative oder Jurisdiktion [richterliche Gewalt]) sind voneinander getrennt. Durch freie Wahlen kann das Volk Kontrolle über die Regierung ausüben.

Gleichheit: Alle Menschen im Staatsgefüge sind vor dem Gesetz gleich und haben die gleichen Rechte und Pflichten.

In Österreich leben wir in einer indirekten Demokratie. Das Volk wählt die Abgeordneten als seine Volksvertreter (= Legislative), welche anschließend die Regierung (= Exekutive) wählen. Die Abgeordneten vertreten im Parlament das Volk bei der Gesetzgebung.

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