Hitzefrei

Maximilian Kindler - Do., 20.09.2018 - 14:32
untergehende Sonne, davor ausgetrocknete ErdePixabayPixabayPixabay License

Gemäß Arbeitsstättenverordnung (AStV) und ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) gilt 25 °C als Richtwert der Innentemperatur für Büroräume.

Einen Rechtsanspruch auf „hitzefrei“ gibt es aber weder am Arbeitsplatz noch an Schulen. Auch gibt es keinerlei Anspruch auf Installation einer Klimaanlage, gibt es aber eine, muss diese auch funktionieren, und die Temperatur- und Luftfeuchtigkeitsgrenzen eingehalten werden.

Das hilft bei hohen Temperaturen:

  • Genug trinken – Bereitstellung geeigneter alkoholfreier Getränke durch den/die Arbeitgeber/in
  • Abschattung vor direkter Sonneneinstrahlung
  • Nachtabkühlung nutzen: für eine intensive Durchlüftung der Räume sorgen und zwar in der Nacht – oder in den frühen Morgenstunden
  • Lockerung eventuell vorhandener Bekleidungsvorschriften
  • Bereitstellung von Tisch- oder Stehventilatoren (Zugluft vermeiden!)
  • Zurverfügungstellung von Duschgelegenheiten

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