Alles in einer Hand - Das Zentrale Personenstandsregister und das Zentrale Staatsbürgerschaftsregister kommen

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Mit 01.11.2014 wird das Zentrale Personenstandsregister (ZPR) eingeführt. Ab dann werden alle wesentlichen Daten einer Person (etwa Geburt, Eheschließung, Ableben, etc.) in diesem zentralen Register geführt und nicht mehr direkt bei den entsprechenden Standesämtern. Dies geschieht vor dem Hintergrund von Verwaltungs- vereinfachungen und der Verbesserung des Bürgerservices. Gänge zu mehreren Standesämtern bis man alle entsprechenden Unterlagen gesammelt hat sollen somit der Vergangenheit angehören. In Zukunft ist die Ausstellung derartiger Dokumente bei jedem Standesamt möglich. Durch umfangreiche Datensicherungsmaßnahmen wurde laut Bundesministerium für Inneres sichergestellt, dass nur jene Personen auf das ZPR zugreifen können, die von Gesetzes wegen die entsprechenden Daten benötigen. Zeitgleich mit dem ZPR wird auch das Zentrale Staatsbürgerschaftsregister (ZSR) eingeführt, sodass in Zukunft auch Staatsbürgerschaftsnachweise unabhängig vom Wohnsitz ausgestellt werden können. Das Bundesministerium für Inneres rät auf Grund der komplexen Umstellung in der Anfangszeit noch entsprechende Unterlagen sicherheitshalber mitzunehmen und eventuell mit längeren Wartezeiten zu rechnen.

Links:

  • bmi.gv.at: Informationen zum ZPR durch das Bundesministerium für Inneres