Schulhomepage: KI-Kennzeichnungspflicht?

Kerstin -

Arbeitsblätter, Medien bzw. Bildgestaltung oder Chatbots: Unterricht wird durch KI sinnvoll ergänzt. Inhalte können schneller und einfacher erstellt, Feedback personalisiert oder Erklärungen schnell vereinfacht werden. Zahlreiche Best Practice Beispiele belegen bereits, wie gewinnbringend die Technologie im Unterricht eingesetzt werden kann. Viele Lehrerende haben sich außerdem eine umfassende KI Kompetenz angeeignet.Das ist auch erforderlich, denn seit 2. Feber 2025 müssen Mitarbeiter:innen im Umgang mit KI-Systemen nachweislich geschult sein. (An dieser Stelle haben wir hierfür z.B. die KI-MOOCs der TU Graz empfohlen.)

Nun tritt laut EU AI Act mit 2. August 2026 die nächste Stufe des Gesetzes in Kraft: die Transparenzpflicht für bestimmte KI-Anwendungen. 

 

Was ist der EU AI Act- kurz erklärt

Der AI Act ist ein mehrstufiges Gesetz, das sicherstellen soll, dass KI in Europa vertrauenswürdig, sicher und menschenzentriert eingesetzt wird. Der Act arbeitet mit vier Risikokategorien, die definieren, wie streng ein KI-System reguliert wird. Der AI Act  ist das weltweit erste Regelwerk, das klare Prioritäten für den Einsatz der KI festlegt und so den verantwortungsbewussten Umgang mit KI gewährleistet.

(Quelle: EU-Verordnung 2024/1689 über künstliche Intelligenz)

 

Doch wie steht es nun um den digitalen Schulauftritt?

Eine Schulhomepage ist eine digitale Visitenkarte, auf der Schulen ihre vielfältigen Angebote darstellen. Längst haben auch hier KI-generierte Beiträge Einzug gehalten. Die Künstliche Intelligenz wird nicht mehr nur für die Rechtschreibprüfung, sondern auch für das Erstellen von Inhalten genutzt. Es sind Textvorschläge, Berichte genauso wie KI-Videos oder KI-Bilder. Mit den neuen Möglichkeiten wächst die Verantwortung. Neben den KI-Richtlinien geht es vor allem um Datenschutz und Transparenz.

Beim Einsatz von KI-Systemen ist und bleibt der Mensch das wichtigste ("Human in the Loop"). Wenn ein Mensch das KI-Ergebnis sorgfältig prüft (was immer zu empfehlen ist), kann eine Kennzeichnungspflicht entfallen.  a { text-decoration: none; color: #464feb; } tr th, tr td { border: 1px solid #e6e6e6; } tr th { background-color: #f5f5f5; }

Anders verhält es sich bei Inhalten, die nicht überprüft wurden, sowie bei täuschend echt wirkenden KI-Outputs.

Nicht geprüfte KI-Inhalte oder täuschend echt wirkende KI-Bilder, Videos oder Stimmen müssen immer gekennzeichnet werden.

KI kann die redaktionelle Arbeit für Veröffentlichungen deutlich erleichtern. Dennoch darf KI jedoch aus Gründen der Sorgfalt und Verantwortung niemals im Autopiloten-Modus eingesetzt werden.

 

Datenschutz beachten

Dass eine KI nicht mit personenbezogenen Daten gefüttert werden darf, versteht sich von selbst. Für viele Schulen ist das eine Selbstverständlichkeit. Ebenso wie datenschutzkonforme Sprachmodelle. Schnell landen Anwender beim Einsatz der KI auf amerikanischen oder chinesischen Rechenzentren.

Vielleicht bringt die KI-Strategie für Schulen, die im November vom Bildungsministerium veröffentlicht wird, genaue Vorgaben und weitere Empfehlungen. Die Transformation des Lehr- und Lernprozesses hat längst begonnen. Zur KI-Strategie einer Schule sollen somit auch klare Richtlinien für Veröffentlichungen auf der Schulwebseite gehören.

grüner Dackel mit Tattoo und Sonnenbrille
grüner Dackel mit Tattoo und Sonnenbrille
Canva AI/ K.Kuba www.tibs.at

 

 

Der grüne Dackel

CanvaAI hat dieses Bild nach einem einfachen Prompt in Sekundenschnelle erstellt.

Es zeigt einen grünen Dackel mit Sonnenbrille und Tattoo. Die Kennzeichnungspflicht kann entfallen, da man die Echtheit des Bildes sofort in Frage stellt. Doch dass eine freiwillige Kennzeichnung durchaus Sinn machen kann, zeigt uns der Dackel auch. 

Vielleicht gibt es Menschen, die befürchten, dass der Hund echt ist und Frisur und Tattoo gegen seinen Willen angebracht wurden. Im Zweifel ist eine Kennzeichnung immer sinnvoll.

Bei Bedarf können Inhalte mit diesem Satz klar versehen werden: „Dieser Beitrag wurde mit Unterstützung von KI erstellt und redaktionell geprüft.“

Noch charmanter ist vielleicht die Erinnerung an die menschliche Mitarbeit: "Dieser Beitrag wurde mit Unterstützung von künstlicher und menschlicher Intelligenz erstellt und selbstverständlich redaktionell geprüft."

Das schafft zum einen Vertrauen in Webseiten, zum anderen betont es die redaktionellen Pflichten des Autors.

 

Weitere Informationen zum Thema KI im österreichischem Bildungswesen: BMB: KI - Chance für Österreichs Schulen

Redaktionsbereiche / Schlagworte:

e-Learning