Urheberrecht kennen und sicher veröffentlichen

Recht am eigenen Bild
Das Recht am eigenen Bild ist wie das Namensrecht ein Persönlichkeitsrecht. Festgeschrieben ist es im §78 des Urheberrechtsgesetz. Jede Person darf grundsätzlich selbst entscheiden, ob ein Bild veröffentlicht werden darf. Unter bestimmten Umständen davon ausgenommen sind Menschen, die an öffentlichen Veranstaltungen teilnehmen oder Prominente.
Die Internet Ombudsstelle hat interessante Einzelfälle beschrieben und ist die Anlaufstelle, wenn man sein eigenes Bild ungefragt und unerwartet im Netz findet. Klick!
Urheberrecht
Unser digitaler Alltag ist geprägt vom schnellen Kopieren und Herunterladen von Inhalten. Das Finden eines lustigen Bilds, eines inspirierenden Zitats oder eines Videos im Web ist eine leichte Aufgabe.
Schwieriger ist aber die korrekte Lizenz dieser Inhalte zu eruieren und entsprechend anzugeben. Unwissenheit schützt zudem vor Strafe nicht, denn das Urheberrecht schützt geistiges Eigentum. Empfindliche Strafzahlungen können drohen.
Bei (angeblichen) Urheberrechtsverletzungen kann man sich an die Internet Ombudsstelle wenden. Klick!
Die Realität ist, dass hinter fast jedem kreativen Werk – sei es ein Foto, Text oder Musikstück – Urheberrechte stecken. Auch unbeabsichtigte Verstöße gegen das Urheberrecht sind rechtswidrig. Wer Inhalte nutzt, trägt die Verantwortung.
Auf der Plattform saferinternet.at finden sich zahlreiche nützliche Informationen zum Thema Urheberrechte:
Neben Tipps und Broschüren zum Download gibt es auch Quiz zum Thema. Klick!
Empfehlenswerte Suchfunktionen
Die Suchmaschine CC Search sucht ganz gezielt nach Creative Commons Bildern. Laut den Creative Commons kann man so auf über 300 Millionen frei lizenzierter Bilder zugreifen. Zusätzlich kann man die Bilder auch nach allen gängigen CC-Lizenzvarianten filtern.
Falls man bei diesen Datenbanken nicht fündig wird, ist eine google-Bildersuche ratsam. Dazu gibt man den Suchbegriff in die Suche ein und klickt auf Bilder. Anschließend klickt man rechts auf Suchfilter. Darunter poppt nun eine neue Zeile auf. Nach einem Klick auf "Nutzungsrechte" erscheint ein weiteres kleines Fenster. Man wählt hier Creative-Commons-Lizenzen.
Creative Commons Lizenzen
Seit 2001 gibt es eine gemeinnützige Organisation - die Creative Commons (CC). Mit den CC-Lizenzverträgen stellt ein Urheber bzw. eine Urheberin der Öffentlichkeit seine Werke zur Verfügung. So entstehen freie Inhalte.
Diese sogenannten freie Inhalte wie Bilder oder Musik können bestimmte Auflagen und entsprechende Angaben verlangen.

Das Diagramm zeigt die gängigen CC-Symbole.
Die unterschiedliche Farbbereiche markieren die Abstufungen von „sehr frei“ bis „stark eingeschränkt“.
© - der strengste Schutz ist das Copyright .
► Das Kürzel BY erfordert die Namensnennung des Urhebers.
► NC - das Werk darf nicht für kommerzielle Zwecke verwendet werden.
► ND verbietet Bearbeitungen
► SA ((Share Alike): Das Werk muss nach Veränderungen unter der gleichen Lizenz weitergegeben werden.