Anpassungen im Reisemanagement ESS

Gerald -
Zug der in einer Landschaft fährt OpenClipart-Vectors Pixabay

Auf Grund einer Änderung der Fahrtkostenersatzverordnung durch das Finanzministerium können ab 1.1.2026 Beförderungszuschüsse nicht mehr steuerfrei ausbezahlt werden. Dies wird nun auch im Reisemangement ESS automatisch berücksichtigt.

Das sind die wichtigsten Änderungen:

Automatische Versteuerung

In ESS wird nun bei der Beantragung des BEZU das Häkchen beim Feld „Versteuern“ automatisch gesetzt und kann nicht mehr gelöscht werden. Die Beförderungszuschüsse werden im Bereich Spesen als steuerpflichtig ausgewiesen.

Lösung für mögliche Fehlermeldungen

Bei Reisen für den Reisezeitraum ab 01.01.2026, bei denen die Reisespesenart „BEZU - BEZU priv. KFZ“ oder „BZÖF - BEZU öff. Verkehrsmittel“ bereits gepflegt ist, erscheint beim Benutzer nun die Fehlermeldung „Die Reisespesenart BEZU existiert nicht im System“ oder „Die Reisespesenart BZÖF existiert nicht im System“ (das dürfte wohl nur Fälle betreffen, die noch nicht eingereicht wurden). In diesem Fall muss der Benutzer den Dialog für die Beantragung des Beförderungszuschusses öffnen und diesen erneut bestätigen.

Privat gekaufte Fahrkarten

Bei privat gekauften Fahrkarten für ein Massenbeförderungsmittel können nur mehr die tatsächlichen Kosten bzw. die fiktiven Kosten für das günstigste Massenbeförderungsmittel vom Arbeitgeber steuerfrei bis zur Höhe des Klimatickets ersetzt werden (eine entsprechende Änderung in ESS/SAP ist noch in Ausarbeitung).

Informationen und Anleitungen

Mehr Informationen und Anleitungen zum Reisemangament ESS finden Sie im Wiki Bildungsanwendungen Hilfe, am leichtesten erreichbar nach Anmeldung am Portal Tirol über das Lehrer_innen-Wiki.

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